COVID-19: Einhaltung Schutzkonzept für FSAA Kunden per 20. Dezember 2021
COVID-19: ASTRA - Gilt ab 20.12.2021 - Schutzkonzept muss erneut verschärft werden
Massnahmen
Stand 18/12/2021
Am 17. Dezember 2021 hat der Bundesrat beschlossen, dass Ausbildungen, Weiterbildungen und Prüfungen im Strassenverkehr ab dem 20. Dezember 2021 verschärft werden.
Ab Montag, 20. Dezember 2021, gelten in der Schweiz verschärfte Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Zu Kursen der Fahraus- und -weiterbildung gelten jeodch weiterhin die 3G-Regel.
Als zusätzlicher Schutz muss im Innern und im praktischen Fahrunterricht immer eine Maske getragen werden.
Die epidemiologische Lage ist gemäss Bundesrat besorgniserregend. Ab kommendem Montag gelten in der Schweiz deshalb verschärfte Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. In den Kurslokalen gilt jedoch weiterhin die 3G-Regel. Im praktischen Fahrunterricht gilt wieder eine generelle Maskentragpflicht.
Schutzkonzept der Fahrschule Aare-Aemme GmbH unter COVID-19, verschärft ab Montag, 20.12.20212, 3G-Regel, gilt auch für praktischen Fahrunterricht der Kategorien A, B, C, D
Da beim praktischen Fahrunterricht auf Motorwagen die Abstandsregel von 2 Metern nicht durchgehend eingehalten werden kann, bedarf es besonderen Massnahmen zum Schutz von Ausbildnern und Auszubildenden. Die Fahrschule Aare-Aemme GmbH hat entsprechend ein eigenes Schutzkonzept ausgearbeitet, dass zwingend nach der betrieblichen Wiederaufnahme der Fahrschule Aare-Aemme GmbH eingehalten werden muss. Dazu werden bei der Fahrschule Aare-Aemme GmbH (FSAA) folgende Schutzmassnahmen umgesetzt: NEU ab 20.12.2021 verschärft.
FSAA SCHUTZKONZEPT - ab 20.12.2021 COVID-19
FSAA - ANHANG 1 - AB 20.12.2021 COVID-19
Bleiben Sie gesund - wir freuen uns wieder mit Ihnen fahren zu dürfen!