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OPERA-3: Revision der Führerausweisvorschriften

03. Dezember 2020

Kernpunkte der Revision sind die Kürzung der Weiterausbildung während der Probezeit auf einen Tag und die Einführung der Möglichkeit, den Lernfahrausweis für Personenwagen (Kat. B) bereits mit 17 Jahren zu erwerben.

Die Weiterausbildung wird künftig nur noch einen Tag dauern und muss im ersten Jahr nach der Führerprüfung absolviert werden. Sie beinhaltet praktische Übungen und das Erleben von Fahrsituationen unter realitätsnahen Bedingungen. Wer den Lernfahrausweis vor dem 20. Altersjahr erwirbt, muss neu eine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen. Der Gewinn dieser Verlängerung für die Verkehrssicherheit liegt darin, dass sich das Unfallrisiko nach Bestehen der praktischen Führerprüfung umso mehr reduziert, je mehr Fahrten mit Begleitung stattgefunden haben.

Die Neuerungen betreffend der Weiterausbildung sind bereits seit dem 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Das Mindestalter von 17 Jahren für den Erwerb des Lernfahrausweises für Personenwagen tritt per 1. Januar 2021 in Kraft.
(Bildquelle: ASTRA, Kurhan/fotolia)